Frankfurter Rundschau + Hessenschau = Lügenpresse?
Rechtlicher
Hinweis zur Synergetik Therapie
Nach 21-jähriger Klärungsarbeit
gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil zum Erlaubnisbereich der Selbsterfahrungsmethode
Synergetik vom VG Darmstadt (Februar 2016).
Mein Gesundheitsamt sagte mir vor 25 Jahren: "Herr Joschko, es gibt keine
staatliche Stelle, die Ihnen etwas erlauben würde oder darf. Die Behörden
können Ihnen nur etwas verbieten. Sie, Herr Joschko oder ihre Schüler,
dürfen nur nichts Verbotenes tun". Aber wo ist die genaue Grenze zum
Verbotenen? Selbst die höchsten Gerichte haben 2010 und 2011 zur Synergetik
Therapie nur gesagt, was verboten ist, also was einer Einschränkung wie
z.B. dem HP-Gesetz unterliegt. Alles andere ist frei bzw. unterliegt wieder
einer jedesmal NEUEN Auslegungsmöglichkeit.
So kam es ja auch, das eine 70jährige Frankfurter Synergetik Therapeutin
5 Verhandlungstage vor dem Landgericht geladen wurde und 33 ihrer Klienten mußten
gegen sie aussagen. Die Richter Dr. Immerschmitt und Dr. Holzman zeigten ihr
dann auf, dass sie in 11 Fällen gegen das HP-Gesetz verstoßen hatte.
In den weiteren 22 Fällen wurde sie freigesprochen. Die Synergetik Therapeutin
kannte die Grenze ganz einfach nicht. Selbstheilung war NEU. Und was sagt der
BGH anschließend dazu?
BGH: "Keinen durchgreifenden Bedenken begegnet schließlich die von der Revision gerügte Annahme des Landgerichts, dass die Angeklagte vorsätzlich gehandelt habe. ....Die Angeklagte kannte nach den Feststellungen jedoch sämtliche tatsächlichen Umstände, aus denen sich die potentielle Gesundheitsgefährdung ihrer Patienten ergab. Die Gefährdungseignung, die mit der von ihr angewendeten Methode verbunden war, liegt hier auf der Hand. Es erscheint auch aus der Laiensphäre einsichtig, dass die bei ihrer Behandlung beabsichtigte "Innenweltreise" und die damit verbundene Konfrontation mit unverarbeiteten Erlebnissen und Konflikten auch wegen der hierdurch mitunter ausgelösten Affektzustände insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen gefährlich sein können. ... Diese Einsicht lag für die Angeklagte umso näher, als ihr nach den Feststellungen des Landgerichts die Verbotsentscheidungen verschiedener Gesundheitsämter bekannt waren, sie sich als Mitglied des Berufsverbands der Synergetiker aktiv am Kampf gegen eine Untersagung der Synergetik-Therapie beteiligte und an Diskussionen um die Erforderlichkeit einer Heilpraktikererlaubnis teilnahm."
Die Synergetik-Therapeutin war 4 Jahre lang in einem internet-Forum mit 110 Kollegen und diskutierte dort über Klienten usw. Die Staatsanwaltschaft hatte kurzerhand ihren PC beschlagnahmt und alle Mails gelesen (3.200 A4 Seiten). Der Grund: Eine verdachtsunabhängige Internetrecherche (auf Zuruf eines Heilpraktikerverbandes). Zu dem Zeitpunkt der Ermittlung gegen sie gab es allerdings noch KEINE rechtskräftige Untersagung eines Gesundheitsamtes, sondern einen vorläufigen Rechtsschutz für die Synergetiker!
Fazit: Wir leben nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einem Staat, wo jeder das Recht hat, Rechtmittel einzulegen
Die 70jährige
Synergetik Therapeutin hatte von der Staatsanwaltschaft Frankfurt angeboten
bekommen: Wenn sie die etwa 12.000 €, die sie in den letzten 5 Jahren durch
die synergetische Arbeit verdient hatte, freiwillig bezahlt, würde die
Anklage gegen sie fallengelassen.
Der Berufsverband jedoch bat sie, diesen Prozeß stellvertretend für
alle 200 Synergetik Therapeuten zu führen, damit es endlich eine Rechtsklarheit
in Deutschland gibt. Daraufhin ermäßigte der Richter den Betrag auf
8.000 €, doch sie lehnt ab. Am Ende blieben 4.000 € übrig, die
der Berufsverband trug.
Die 83 Fälle waren die 83 Sessions, die sich auf 33 Klienten bezogen. In 22 Fällen wurde Gudrun freigesprochen. In den 11 Fällen war die Grenze zum HP-Gesetz nie definiert worden. Alle Behörden - auch das Regierungspräsidium Darmstadt - hatten sich davor "gedrückt". Darüber berichtete die Frankfurter Rundschau nicht mehr.
Richter Dr. Immerschmitt hatte sich ein eigenes
Bild von Bernd Joschko gemacht, der als Zeuge am ersten Tag 6 Stunden Auskunft
erteilte.
Aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt von 2010:
Dem Zeugen Joschko geht es darum, die Synergetiktherapie
als eigenständigen Beruf zu etablieren. Insbesondere eine selbständige,
von staatlicher Kontrolle unabhängige Qualitätssicherung zu schaffen.
Die tätigen Synergetiktherapeuten organisieren sich in einem Berufsverband
„BVST“, der ebenfalls in Bischoffen seinen Sitz hat. Der Verband
hat sich u.a. Ethikrichtlinien gegeben und unterstützt seine Mitglieder
in verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit
der Berufsausübung. Der Verband macht seinen Mitgliedern konkrete Vorgaben
für die Außendarstellung und unterhält einen Rechtshilfefonds.
Nur bei Einhaltung der Vorgaben wird den Mitgliedern in Gerichts- und Verwaltungsverfahren
finanzielle Unterstützung aus dem Rechtsmittelfonds gewährt. Im Mai
2004 forderte der Verband seine Mitglieder auf, die Begriffe Krankheit, Selbstheilung,
Heilung, Gesundung, Blockade, Symptom nicht zu verwenden und in der Präsentation
darauf zu achten, das nicht der Eindruck vermittelt wird, das die Synergetiktherapie
medizinische Maßnahmen ersetzt. ...
Ferner befand sich an der Wand ein Ausdruck, auf dem die Angeklagte darauf hinwies, das sie keine Ärztin und keine Heilpraktikerin ist. ....
Die durch das HeilprG gesetzten Grenzen waren ihr bekannt. Sie akzeptierte jedoch nicht die Verbindlichkeit dieser Grenzen. ...
Der Zeuge Joschko gab auch an, dass nach der Theorie der Synergetik als Nebeneffekt der Innenweltreise jegliche Krankheiten synergetisch gebessert bzw. geheilt werden können und dies im Internet und in sonstigen Außenauftritten der Synergetik entsprechend dargestellt und beworben werde. Sein Anliegen, die Synergetiktherapie als Beruf mit eigener Qualitätssicherung unabhängig einer Heilpraktikererlaubnis zu etablieren, schilderte der Zeuge Joschko eindrücklich. ...
Zweifel an den Angaben des Zeugen Joschko zum Inhalt der Ausbildung, zu den behaupteten Grundlagen und zum bewussten Ansprechen von kranken Menschen hat die Kammer nicht. Der Zeuge Joschko stellte sich als selbstbewusster Begründer der Therapieform der Synergetik dar. Er sieht sich als Verantwortlichen für das Handeln der von ihm ausgebildeten Personen und ist auch bereit, diese Verantwortung gegenüber Gerichten und Verwaltungsbehörden zu übernehmen. ...
Die Synergetiktherapie entspreche vor allem dem katathymen Bilderleben, einer anerkannten psychotherapeutischen Methode. ...
Die Kammer sieht aufgrund der Vergleichbarkeit der Synergetiktherapie mit der psychotherapeutischen Methode des Katathymen Bilderlebens vergleichbare Gesundheitsgefahren wie sie bei Anwendung des katathymen Bilderlebens bestehen, jedenfalls bei denjenigen Klienten, die derart psychisch erkrankt sind, dass bei ihnen Psychopharmaka eingesetzt werden müssen. Ferner sieht die Kammer aufgrund der psychoanalytischen Elemente derKonfrontation bzw. des Wiedererlebens traumatischer Erlebnisse der Synergetik, die von dem Sachverständigen Dr. MM beschriebene Gefahr der Vertiefung regressiver Prozesse, die auch zu gesundheitlichen Schädigungen führen kann. Denn die von der Angeklagten durchgeführte Synergetiktherapie beinhaltete keine Besprechung des in der Innenwelt Erlebten. Dass diese Gefahren hinlänglich wahrscheinlich sind, ergibt sich nach Ansicht der Kammer daraus, dass Dekompensationen in der Praxis der Psychotherapie auftreten. Deshalb werden sie gerade auch zum Gegenstand psychotherapeutischer Ausbildung gemacht. ...
Die Klienten der Angeklagten sagten jeweils
aus, dass sie vor, parallel oder nach der Synerrgetiktherapie sich in ärztlicher
bzw. psychotherapeutischer Behandlung befanden. Ferner wussten sie nach ihren
Aussagen, dass die Angeklagte keine Ärztin oder Psychotherapeutin ist und
suchten bewusst eine im Vergleich zur Schulmedizin und zum Heilpraktiker andere,
zusätzliche Möglichkeit, ihre Krankheiten oder Leiden loszuwerden.
Kommentar von Bernd Joschko
Die Synergetik Methode konnte nicht von dem Psychiater Dr. Goldschmidt beurteilt
werden, denn er kannte das Wort Synergetik nicht - noch wußte er von der
Wirkung (Der Begründer der Synergetik ist Prof. H. Haken. Er ist Mathematiker
und Physiker). So war der Vergleich zum Katathymen Bilderleben völlig
falsch. Dort wird am Ende das vom Patienten erlebte vom Arzt nocheinmal
durchgesprochen, um eine Integration zu erreichen. In den Synergetik Session
wird ständig gesprochen und die Integration erfolgt durch die Selbstorganisation,
die wiederum entsteht, durch Rückkoppelung der Energiebilder untereinander.
Daher ist diese Methode auch so wirkungsvoll.
Die Synergetik Methode ließe sich als Weiterentwicklung mit der Aktiven Imagination nach C.G. Jung vergleichen, wobei die Synergetiker direkt mit den inneren Figuren reden und sich Hintergründe aufzeigen lassen usw.
Fazit: Innere Selbsterfahrung ist für Menschen mit Krankheiten verboten, denn dann machen sich die Anbieter strafbar. Auch wenn das einer Diskriminierung gleichkommt, dass Gesundheitssystem mit seinem linearen Denken will keine neue Konkurrenz. Die Ausbildung wurde daher 2012 umgestellt auf Psychobionik als Unterricht zur Selbstheilung. Wenn der Staat nur den kleinen HP-Schein fordert, ist dies keine Qualitätssicherung, denn dieser dient nur der Gefahrenabwehr. Eine bestandene Prüfung im Synergetik Institut gibt aber erst die Sicherheit der korrekten Anwendung. Das hat der BGH leider auch übersehen.
Hier
das komplette Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 15. Juni 2010 als pdf-Datei
Der Bericht der Hessenschau war völlig weltfremd und absurd - Siehe rechts
Ein Interview mit Gudrun Esser - 2015
Ein Leben mit der Synergetik - Verurteilt, weil
sie Anderen helfen wollte.
Frau Escher es sind fünf Jahre her, dass sie als
Synergetik Therapeutin und –Profilerin wegen Verstoßes gegen das
Heilpraktikergesetz verurteilt wurden. Wie haben sie damals das Urteil aufgenommen
und wie hat sich dieses für Sie in den vergangenen Jahren ausgewirkt?
Zunächst, es sind zwar ca. fünf Jahre her, dass meine Gerichtsverhandlung
vor den Landgericht Frankfurt stattgefunden hat und ich wegen eines Verstoßes
gegen das Heilpraktikergesetz verurteil wurde. Danach ging ich in Revision.
Das Urteil wurde zwar auch hier bestätig, aber eine endgültige Klärung
über mein erlaubtes Tätigkeitsfeld und damit das meiner Kolleginnen
und Kollege erhielt ich auch hier nicht. Ich ging daraufhin mit meinem Fall
zum Bundes verfassungsgericht. Vor ca. einen halben Jahr hat das BVG das Urteil
vom Landesgericht bestätig.
Dürfen sie denn jetzt wieder arbeiten?
Ich darf laut Gerichtsurteil Sitzungen mit gesunden Klienten, die eine Selbsterfahrung
machen möchten, die sich Probleme anschauen oder lösen wollten, machen.
Die Klienten die mit einem Krankheitshintergrund kommen, die schon eine Diagnose
haben und vielleicht sogar von der Schulmedizin enttäuscht wurden oder
was parallel dazu suchen, dürfen dies nicht.
Hier wurde ich verurteilt, denn Heilung oder Linderung ohne Heilpraktikerschein
ist strafbar, so das Gericht.
Doppelt schwer wogen die Fälle, in denen eine psychische Diagnose im Vorfeld
vorlag, denn das Gefahrenpotenzial sei hier weitaus größer.
Glauben Sie im nach hinein, dass Sie Ihre Klienten gefährdet
haben?
Das
Gericht konnte faktisch in keinem einzigen von 33 Fällen eine tatsächliche
Gefährdung nachweisen, aber potenziell wäre diese möglich und
deshalb darf hier die Synergetik als eigenständiger Beruf nicht ausgeübt
werden.
In 11 Fällen hätte ich den HP gebraucht, dafür wurde ich bestraft.
Sie wurden aber auch in einigen Fällen freigesprochen!
Ja, in 22 Fällen wurde ich freigesprochen. Ich darf laut Definition des
Richters, mit Klienten arbeiten, die Selbsterfahrung suchen, aber nicht mit
welchen die Linderung suchen. Wenn Linderung passieren kann fällt die,
selbst wenn die Motivation des Klienten nicht Linderung sondern Hintergrunderfahrung
ist, unter das HP-Gesetz.
Ihr Prozess zog sich über fünf Tage dahin. Warum?
War die Wahrheitsfindung so schwer?
Es war wohl für Richter und Staatsanwältin ein völlig unbekanntes
Gebiet und ich hatte den Eindruck, dass sie gar nicht wussten, um was es hier
geht. Klientinnen haben den Richtern und der Staatsanwältin Mittschnitte
einer ihrer Synergetik-Sitzung zum anhören angeboten, um meine Vorgehensweise
während einer Sitzung zu demonstrieren. Dieses Entgegenkommen wurde aber
abgelehnt.
Gab es denn keinen Gerichtsgutachter der sich mit der
Materie auskannte?
Doch, die Auffassung des Landgerichts war dadurch zustande gekommen, dass ein
Sachverständige -ein Physiologe- gehört wurden, welcher die Synergetik-Methode
zwar nicht kannten und nicht erlebt hatten, sie aber mit dem sogenannten „Katathymen
Bilderleben“ verglichen und bei letzterem scheint es tatsächlich
dort zu Dekompensationen gekommen zu sein. Er beurteilte die Aussagen der 33
Zeuginnen und Zeugen aus seiner medizinischen Sicht.
Alle 33 Klienten sagten positiv für mich aus und waren mit den Ergebnissen
der Sitzungen zufrieden.
Selbst die Staatsanwältin räumte ein, dass keine Schädigungen
zu finden waren und dass ihr so ein Fall noch nie begegnet ist. Dennoch plädierte
sie in 11 Fällen für eine Verurteilung entsprechend dem Heilpraktikergesetz.
Für Sie waren es Kranke in einer sehr engen Auslegung,
da hier auch Menschen mit Traumata oder Angststörungen darunter fielen.
Dieser Klienten kam zu mir, um sich die Hintergründe ihrer Krankheit anzusehen
und dadurch Linderung zu erfahren, aber im Sinne der Anklage ging es um Heilung.
Wenn alle Klienten mir ihren Sitzungen zufrieden waren, wer hat sie angezeigt?
Das fragte ich mich auch.
Als genau um 10.00 Uhr, als ich eine Klientin erwartete, zwei Kripobeamte und
eine Staatsanwältin mit den Durchsuchungsbefehl vor der Tür standen.
Die Klientin die um diese Zeit kommen sollte kam natürlich nicht. Auf der
Handynummer, die für einen Rückruf von ihr bekommen hatte, meldete
sich bei mehr maligen Anruf niemand.
Ich fragte die Staatsanwältin unter welchen Verdacht ich stehe und ob mich
jemand angezeigt hätte. Sie sagte mir darauf, dass sie dazu nichts sagen
darf, aber sie klärte mich auf, dass ich ohne Anwalt nichts aussagen brauche
und wenn ich kooperativ wäre, sich ein eventuelles Strafmaß verringert
würde
Mein Arbeitszimmers wurde durchsucht und fotografiert und meine schriftlichen
Unterlagen und der Ordners Synergetik auf meinen Computer wurden beschlagnahmt.
Und wer hat sie angezeigt?
Das stellte sich erst währen der Verhandlung heraus. Der Kriminaloberkomisar,
der auch bei der Hausdurchsuchung dabei war, sagte als Zeuge aus: Er wäre
in seiner „Freizeit“ im Internet auf meine Website gestoßen
und hatte den Verdacht, dass ich mit meiner Tätigkeit als Synergetik Therapeutin
gegen das Heilpraktikergesetz verstoße. Daraufhin hätte er mich anzeigt.
Um noch einmal auf meine Anfangsfrage zurück zu kommen:
Was machen Sie heute und wie haben sie das alles überstanden.
In der Wartezeit bis zu meiner Verhandlung ein Jahr nach der Hausdurchsuchung
war schon eine große Unsicherheit da. Auch hatte ich noch nie etwas mit
dem Gericht zu tun und nun sollte ich mit 70 Jahren auf die Anklagebank. Außerdem
fiel mein Verdienst mit den Sitzungen aus. Ich hatte keine Unterlagen mehr und
außerdem wusste ich auch nicht was ich tun durfte und was nicht.
Ich war in dieser Zeit sehr dankbar für die Unterstützung und Anteilnahme
meiner Kolleginnen und Kollegen für meinen Seelenzustand und durch meinen
Berufsverbandes, der mir auch den Anwalt bezahlte, und den Rückhalt durch
das Synergetik-Institut.
Ja was mache ich jetzt? Ich bin im Ruhestand. Ich gebe ab und zu meinen Kolleginnen
und Kollergen Sitzungen, um nicht ganz aus der Übung zu kommen oder ich
nehme Sitzungen, um eigene Hintergründe aufzulösen. Das darf ich wohl
noch? Oder? Feind hört mit?
Ich habe auch keine Lust mehr mit 75 Jahren den Heilpraktiker zu machen und
mich in das Gesundheitssystem einzuordnen.
Meine Klienten, die vor 5 Jahren zu mir kamen, haben auch nicht gewartet bis
das Gericht entschieden hat, ob sie bei mir Sitzungen nehmen dürfen und
ob ihre Probleme eventuell unter das Heilpraktikergesetz fallen.
Und jetzt meine Letzte Frage. Wie sind sie auf die Synergetik
Therapie gekommen? Und vor allem, warum haben sie die Ausbildung gemacht.
Mein Mann hatte nach einer längeren Krebsbehandlung mit Rückschlägen
panikartige Höhenangst entwickelt, die zu erheblichen Beeinträchtigungen
seines und meines Lebens führte.
Er konnte über keine Brücke gehen bzw. mit dem Auto fahren. Es war
nur möglich, wenn die Brücke breit genug war und er in der Mitte der
Fahrbahn laufen oder fahren konnte. Er konnte keinen Balkon betreten, keine
Rolltreppe fahren, an kein Geländer treten. Wanderungen waren nicht möglich,
da jeder kleine Abhang ein unüberwindbares Hindernis war.
Nach 1 1/2 Jahren psychologischer Behandlung wurde er mit der Bemerkung entlassen,
dass er mit der Restangst leben müsse. Diese Restangst war noch so erheblich,
dass Brücken nach wie vor ein Problem waren, wenn auch jetzt in abgeschwächter
Form. Fahren mitten auf der Fahrbahn war die einzige Möglichkeit über
eine Brücke zu kommen.
Nachdem ich durch „Zufall“ einem Vortrag von Herrn Joschko über
die Synergetik Therapie gehört hatte, schöpften mein Mann und ich
Hoffnung, dass eine weitere Besserung seines Zustandes möglich sein könnte,
wenn er den Hintergrund seiner Angst erkennen und auflösen könnte.
Er nahm eine Sitzung bei einem Synergetik Therapeuten und fuhr einen Tag danach
zum ersten Mal über eine langgezogene Brücke auf seiner richtigen
Fahrspur ohne überhaupt zu merken, dass er sich vollkommen normal verhielt.
Nach einigen weiteren Sitzungen hatte sich seine Höhenangst wieder auf
den Zustand wie vor seiner Krebserkrankung zurückentwickelt. Nach diesem
schnellen Erfolg war ich von der Synergetik Therapie überzeugt.
Ich war seit zwei Jahren arbeitslos und mit fast 60 Jahren hatte ich keine Change
einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ich fühlte mich noch fit genug, um
was Neues zu beginnen. So sah ich es als ein Wink des Schicksals, dass ich Herrn
Bernd Joschko kennengelernt hatte und so meldete ich mich zur Ausbildung an.
Zunächst wollte ich nur etwas für mich selber tun. Während der
Zeit der Arbeitslosigkeit hatte ich das erste Mal Zeit über mich und meine
Lebensumstände nachzudenken. Ich fühlte mich unzufrieden und unterfordert,
auch andere Lebensthemen kamen an die Oberfläche und ich wusste nicht,
wie ich damit umgehen sollte.
Nach einen Jahr Grundausbildung und nachdem ich die Wirksamkeit der Therapie
an mir selbst erfahren hatte, beschloss ich auch die Berufsausbildung zu machen.
So hätte ich die Möglichkeit auch anderen Menschen bei der Bewältigung
und Aufarbeitung ihrer Konflikte zu unterstützen und zur Seite zu stehen.
Ich wollte diesen Menschen helfen ihr Leben wieder lebenswerter zu machen, wie
ich es auch bei meinem Mann erlebt hatte.
So kam es auch! Klienten, die zu mir in meine Praxis kamen, waren meistens Menschen,
die schon mehrere Behandlungen oder Therapien hinter sich hatten und nicht mit
dem Erfolg zufrieden waren oder in Eigenverantwortung etwas zur Verbesserung
ihres Zustandes selbst beitragen wollen.
Sie haben offensichtlich dies alles gut überstanden,
was sie in ihren „hohen Alter“ erlebt haben.
Ja, das kann ich wohl sagen. Es war eine schwierige Zeit für mich aber
ich bin dankbar für die Erkenntnisse, die ich dadurch gewonnen habe.
In der Ausbildung zum Synergetik Therapeuten habe ich meine Ängsten bearbeitet
und meine Potenziale und Fähigkeiten erkannt. Die Arbeit mit meinen Klienten
zeigte mir, dass hier meine eigentliche Berufung lag. Außerdem hat die
Arbeit in meiner Innenwelt und die meiner Klienten das Staunen über unsere
innewohnende Weisheit bestärkt und dadurch ist meine Spiritualität
gewachsen. Ich kann im nach hinein nur sagen, ich gehe mit einem positiven Gefühl
aus all dem hervor und bin meiner Führung dankbar.
Danke Frau Escher, dass sie bereit waren so offen mit
mir über ihre Erfahrungen, die positiven sowie der negativen mit der Synergetik,
mit mir zu sprechen.