Frankfurter Rundschau + Hessenschau = Lügenpresse?

Rechtlicher Hinweis zur Synergetik Therapie

Nach 21-jähriger Klärungsarbeit gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil zum Erlaubnisbereich der Selbsterfahrungsmethode Synergetik vom VG Darmstadt (Februar 2016).

Mein Gesundheitsamt sagte mir vor 25 Jahren: "Herr Joschko, es gibt keine staatliche Stelle, die Ihnen etwas erlauben würde oder darf. Die Behörden können Ihnen nur etwas verbieten. Sie, Herr Joschko oder ihre Schüler, dürfen nur nichts Verbotenes tun". Aber wo ist die genaue Grenze zum Verbotenen? Selbst die höchsten Gerichte haben 2010 und 2011 zur Synergetik Therapie nur gesagt, was verboten ist, also was einer Einschränkung wie z.B. dem HP-Gesetz unterliegt. Alles andere ist frei bzw. unterliegt wieder einer jedesmal NEUEN Auslegungsmöglichkeit.

So kam es ja auch, das eine 70jährige Frankfurter Synergetik Therapeutin 5 Verhandlungstage vor dem Landgericht geladen wurde und 33 ihrer Klienten mußten gegen sie aussagen. Die Richter Dr. Immerschmitt und Dr. Holzman zeigten ihr dann auf, dass sie in 11 Fällen gegen das HP-Gesetz verstoßen hatte. In den weiteren 22 Fällen wurde sie freigesprochen. Die Synergetik Therapeutin kannte die Grenze ganz einfach nicht. Selbstheilung war NEU. Und was sagt der BGH anschließend dazu?

BGH: "Keinen durchgreifenden Bedenken begegnet schließlich die von der Revision gerügte Annahme des Landgerichts, dass die Angeklagte vorsätzlich gehandelt habe. ....Die Angeklagte kannte nach den Feststellungen jedoch sämtliche tatsächlichen Umstände, aus denen sich die potentielle Gesundheitsgefährdung ihrer Patienten ergab. Die Gefährdungseignung, die mit der von ihr angewendeten Methode verbunden war, liegt hier auf der Hand. Es erscheint auch aus der Laiensphäre einsichtig, dass die bei ihrer Behandlung beabsichtigte "Innenweltreise" und die damit verbundene Konfrontation mit unverarbeiteten Erlebnissen und Konflikten auch wegen der hierdurch mitunter ausgelösten Affektzustände insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen gefährlich sein können. ... Diese Einsicht lag für die Angeklagte umso näher, als ihr nach den Feststellungen des Landgerichts die Verbotsentscheidungen verschiedener Gesundheitsämter bekannt waren, sie sich als Mitglied des Berufsverbands der Synergetiker aktiv am Kampf gegen eine Untersagung der Synergetik-Therapie beteiligte und an Diskussionen um die Erforderlichkeit einer Heilpraktikererlaubnis teilnahm."

Die Synergetik-Therapeutin war 4 Jahre lang in einem internet-Forum mit 110 Kollegen und diskutierte dort über Klienten usw. Die Staatsanwaltschaft hatte kurzerhand ihren PC beschlagnahmt und alle Mails gelesen (3.200 A4 Seiten). Der Grund: Eine verdachtsunabhängige Internetrecherche (auf Zuruf eines Heilpraktikerverbandes). Zu dem Zeitpunkt der Ermittlung gegen sie gab es allerdings noch KEINE rechtskräftige Untersagung eines Gesundheitsamtes, sondern einen vorläufigen Rechtsschutz für die Synergetiker!

Fazit: Wir leben nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einem Staat, wo jeder das Recht hat, Rechtmittel einzulegen

Die 70jährige Synergetik Therapeutin hatte von der Staatsanwaltschaft Frankfurt angeboten bekommen: Wenn sie die etwa 12.000 €, die sie in den letzten 5 Jahren durch die synergetische Arbeit verdient hatte, freiwillig bezahlt, würde die Anklage gegen sie fallengelassen.

Der Berufsverband jedoch bat sie, diesen Prozeß stellvertretend für alle 200 Synergetik Therapeuten zu führen, damit es endlich eine Rechtsklarheit in Deutschland gibt. Daraufhin ermäßigte der Richter den Betrag auf 8.000 €, doch sie lehnt ab. Am Ende blieben 4.000 € übrig, die der Berufsverband trug.

Die 83 Fälle waren die 83 Sessions, die sich auf 33 Klienten bezogen. In 22 Fällen wurde Gudrun freigesprochen. In den 11 Fällen war die Grenze zum HP-Gesetz nie definiert worden. Alle Behörden - auch das Regierungspräsidium Darmstadt - hatten sich davor "gedrückt". Darüber berichtete die Frankfurter Rundschau nicht mehr.

Richter Dr. Immerschmitt hatte sich ein eigenes Bild von Bernd Joschko gemacht, der als Zeuge am ersten Tag 6 Stunden Auskunft erteilte.

Aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt von 2010:

Dem Zeugen Joschko geht es darum, die Synergetiktherapie als eigenständigen Beruf zu etablieren. Insbesondere eine selbständige, von staatlicher Kontrolle unabhängige Qualitätssicherung zu schaffen.

Die tätigen Synergetiktherapeuten organisieren sich in einem Berufsverband „BVST“, der ebenfalls in Bischoffen seinen Sitz hat. Der Verband hat sich u.a. Ethikrichtlinien gegeben und unterstützt seine Mitglieder in verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Berufsausübung. Der Verband macht seinen Mitgliedern konkrete Vorgaben für die Außendarstellung und unterhält einen Rechtshilfefonds. Nur bei Einhaltung der Vorgaben wird den Mitgliedern in Gerichts- und Verwaltungsverfahren finanzielle Unterstützung aus dem Rechtsmittelfonds gewährt. Im Mai 2004 forderte der Verband seine Mitglieder auf, die Begriffe Krankheit, Selbstheilung, Heilung, Gesundung, Blockade, Symptom nicht zu verwenden und in der Präsentation darauf zu achten, das nicht der Eindruck vermittelt wird, das die Synergetiktherapie medizinische Maßnahmen ersetzt. ...

Ferner befand sich an der Wand ein Ausdruck, auf dem die Angeklagte darauf hinwies, das sie keine Ärztin und keine Heilpraktikerin ist. ....

Die durch das HeilprG gesetzten Grenzen waren ihr bekannt. Sie akzeptierte jedoch nicht die Verbindlichkeit dieser Grenzen. ...

Der Zeuge Joschko gab auch an, dass nach der Theorie der Synergetik als Nebeneffekt der Innenweltreise jegliche Krankheiten synergetisch gebessert bzw. geheilt werden können und dies im Internet und in sonstigen Außenauftritten der Synergetik entsprechend dargestellt und beworben werde. Sein Anliegen, die Synergetiktherapie als Beruf mit eigener Qualitätssicherung unabhängig einer Heilpraktikererlaubnis zu etablieren, schilderte der Zeuge Joschko eindrücklich. ...

Zweifel an den Angaben des Zeugen Joschko zum Inhalt der Ausbildung, zu den behaupteten Grundlagen und zum bewussten Ansprechen von kranken Menschen hat die Kammer nicht. Der Zeuge Joschko stellte sich als selbstbewusster Begründer der Therapieform der Synergetik dar. Er sieht sich als Verantwortlichen für das Handeln der von ihm ausgebildeten Personen und ist auch bereit, diese Verantwortung gegenüber Gerichten und Verwaltungsbehörden zu übernehmen. ...

Die Synergetiktherapie entspreche vor allem dem katathymen Bilderleben, einer anerkannten psychotherapeutischen Methode. ...

Die Kammer sieht aufgrund der Vergleichbarkeit der Synergetiktherapie mit der psychotherapeutischen Methode des Katathymen Bilderlebens vergleichbare Gesundheitsgefahren wie sie bei Anwendung des katathymen Bilderlebens bestehen, jedenfalls bei denjenigen Klienten, die derart psychisch erkrankt sind, dass bei ihnen Psychopharmaka eingesetzt werden müssen. Ferner sieht die Kammer aufgrund der psychoanalytischen Elemente derKonfrontation bzw. des Wiedererlebens traumatischer Erlebnisse der Synergetik, die von dem Sachverständigen Dr. MM beschriebene Gefahr der Vertiefung regressiver Prozesse, die auch zu gesundheitlichen Schädigungen führen kann. Denn die von der Angeklagten durchgeführte Synergetiktherapie beinhaltete keine Besprechung des in der Innenwelt Erlebten. Dass diese Gefahren hinlänglich wahrscheinlich sind, ergibt sich nach Ansicht der Kammer daraus, dass Dekompensationen in der Praxis der Psychotherapie auftreten. Deshalb werden sie gerade auch zum Gegenstand psychotherapeutischer Ausbildung gemacht. ...

Die Klienten der Angeklagten sagten jeweils aus, dass sie vor, parallel oder nach der Synerrgetiktherapie sich in ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Behandlung befanden. Ferner wussten sie nach ihren Aussagen, dass die Angeklagte keine Ärztin oder Psychotherapeutin ist und suchten bewusst eine im Vergleich zur Schulmedizin und zum Heilpraktiker andere, zusätzliche Möglichkeit, ihre Krankheiten oder Leiden loszuwerden.


Kommentar von Bernd Joschko

Die Synergetik Methode konnte nicht von dem Psychiater Dr. Goldschmidt beurteilt werden, denn er kannte das Wort Synergetik nicht - noch wußte er von der Wirkung (Der Begründer der Synergetik ist Prof. H. Haken. Er ist Mathematiker und Physiker). So war der Vergleich zum Katathymen Bilderleben völlig falsch. Dort wird am Ende das vom Patienten erlebte vom Arzt nocheinmal durchgesprochen, um eine Integration zu erreichen. In den Synergetik Session wird ständig gesprochen und die Integration erfolgt durch die Selbstorganisation, die wiederum entsteht, durch Rückkoppelung der Energiebilder untereinander. Daher ist diese Methode auch so wirkungsvoll.

Die Synergetik Methode ließe sich als Weiterentwicklung mit der Aktiven Imagination nach C.G. Jung vergleichen, wobei die Synergetiker direkt mit den inneren Figuren reden und sich Hintergründe aufzeigen lassen usw.

Fazit: Innere Selbsterfahrung ist für Menschen mit Krankheiten verboten, denn dann machen sich die Anbieter strafbar. Auch wenn das einer Diskriminierung gleichkommt, dass Gesundheitssystem mit seinem linearen Denken will keine neue Konkurrenz. Die Ausbildung wurde daher 2012 umgestellt auf Psychobionik als Unterricht zur Selbstheilung. Wenn der Staat nur den kleinen HP-Schein fordert, ist dies keine Qualitätssicherung, denn dieser dient nur der Gefahrenabwehr. Eine bestandene Prüfung im Synergetik Institut gibt aber erst die Sicherheit der korrekten Anwendung. Das hat der BGH leider auch übersehen.

 


Hier das komplette Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 15. Juni 2010 als pdf-Datei

 

Der Bericht der Hessenschau war völlig weltfremd und absurd - Siehe rechts



 

Ein Interview mit Gudrun Esser - 2015

Ein Leben mit der Synergetik - Verurteilt, weil sie Anderen helfen wollte.

Frau Escher es sind fünf Jahre her, dass sie als Synergetik Therapeutin und –Profilerin wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz verurteilt wurden. Wie haben sie damals das Urteil aufgenommen und wie hat sich dieses für Sie in den vergangenen Jahren ausgewirkt?

Zunächst, es sind zwar ca. fünf Jahre her, dass meine Gerichtsverhandlung vor den Landgericht Frankfurt stattgefunden hat und ich wegen eines Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz verurteil wurde. Danach ging ich in Revision. Das Urteil wurde zwar auch hier bestätig, aber eine endgültige Klärung über mein erlaubtes Tätigkeitsfeld und damit das meiner Kolleginnen und Kollege erhielt ich auch hier nicht. Ich ging daraufhin mit meinem Fall zum Bundes verfassungsgericht. Vor ca. einen halben Jahr hat das BVG das Urteil vom Landesgericht bestätig.

Dürfen sie denn jetzt wieder arbeiten?

Ich darf laut Gerichtsurteil Sitzungen mit gesunden Klienten, die eine Selbsterfahrung machen möchten, die sich Probleme anschauen oder lösen wollten, machen.
Die Klienten die mit einem Krankheitshintergrund kommen, die schon eine Diagnose haben und vielleicht sogar von der Schulmedizin enttäuscht wurden oder was parallel dazu suchen, dürfen dies nicht.
Hier wurde ich verurteilt, denn Heilung oder Linderung ohne Heilpraktikerschein ist strafbar, so das Gericht.
Doppelt schwer wogen die Fälle, in denen eine psychische Diagnose im Vorfeld vorlag, denn das Gefahrenpotenzial sei hier weitaus größer.

Glauben Sie im nach hinein, dass Sie Ihre Klienten gefährdet haben?

Das Gericht konnte faktisch in keinem einzigen von 33 Fällen eine tatsächliche Gefährdung nachweisen, aber potenziell wäre diese möglich und deshalb darf hier die Synergetik als eigenständiger Beruf nicht ausgeübt werden.
In 11 Fällen hätte ich den HP gebraucht, dafür wurde ich bestraft.

Sie wurden aber auch in einigen Fällen freigesprochen!

Ja, in 22 Fällen wurde ich freigesprochen. Ich darf laut Definition des Richters, mit Klienten arbeiten, die Selbsterfahrung suchen, aber nicht mit welchen die Linderung suchen. Wenn Linderung passieren kann fällt die, selbst wenn die Motivation des Klienten nicht Linderung sondern Hintergrunderfahrung ist, unter das HP-Gesetz.

Ihr Prozess zog sich über fünf Tage dahin. Warum? War die Wahrheitsfindung so schwer?

Es war wohl für Richter und Staatsanwältin ein völlig unbekanntes Gebiet und ich hatte den Eindruck, dass sie gar nicht wussten, um was es hier geht. Klientinnen haben den Richtern und der Staatsanwältin Mittschnitte einer ihrer Synergetik-Sitzung zum anhören angeboten, um meine Vorgehensweise während einer Sitzung zu demonstrieren. Dieses Entgegenkommen wurde aber abgelehnt.

Gab es denn keinen Gerichtsgutachter der sich mit der Materie auskannte?

Doch, die Auffassung des Landgerichts war dadurch zustande gekommen, dass ein Sachverständige -ein Physiologe- gehört wurden, welcher die Synergetik-Methode zwar nicht kannten und nicht erlebt hatten, sie aber mit dem sogenannten „Katathymen Bilderleben“ verglichen und bei letzterem scheint es tatsächlich dort zu Dekompensationen gekommen zu sein. Er beurteilte die Aussagen der 33 Zeuginnen und Zeugen aus seiner medizinischen Sicht.
Alle 33 Klienten sagten positiv für mich aus und waren mit den Ergebnissen der Sitzungen zufrieden.
Selbst die Staatsanwältin räumte ein, dass keine Schädigungen zu finden waren und dass ihr so ein Fall noch nie begegnet ist. Dennoch plädierte sie in 11 Fällen für eine Verurteilung entsprechend dem Heilpraktikergesetz.

Für Sie waren es Kranke in einer sehr engen Auslegung, da hier auch Menschen mit Traumata oder Angststörungen darunter fielen.

Dieser Klienten kam zu mir, um sich die Hintergründe ihrer Krankheit anzusehen und dadurch Linderung zu erfahren, aber im Sinne der Anklage ging es um Heilung.
Wenn alle Klienten mir ihren Sitzungen zufrieden waren, wer hat sie angezeigt?

Das fragte ich mich auch.

Als genau um 10.00 Uhr, als ich eine Klientin erwartete, zwei Kripobeamte und eine Staatsanwältin mit den Durchsuchungsbefehl vor der Tür standen.
Die Klientin die um diese Zeit kommen sollte kam natürlich nicht. Auf der Handynummer, die für einen Rückruf von ihr bekommen hatte, meldete sich bei mehr maligen Anruf niemand.
Ich fragte die Staatsanwältin unter welchen Verdacht ich stehe und ob mich jemand angezeigt hätte. Sie sagte mir darauf, dass sie dazu nichts sagen darf, aber sie klärte mich auf, dass ich ohne Anwalt nichts aussagen brauche und wenn ich kooperativ wäre, sich ein eventuelles Strafmaß verringert würde
Mein Arbeitszimmers wurde durchsucht und fotografiert und meine schriftlichen Unterlagen und der Ordners Synergetik auf meinen Computer wurden beschlagnahmt.

Und wer hat sie angezeigt?

Das stellte sich erst währen der Verhandlung heraus. Der Kriminaloberkomisar, der auch bei der Hausdurchsuchung dabei war, sagte als Zeuge aus: Er wäre in seiner „Freizeit“ im Internet auf meine Website gestoßen und hatte den Verdacht, dass ich mit meiner Tätigkeit als Synergetik Therapeutin gegen das Heilpraktikergesetz verstoße. Daraufhin hätte er mich anzeigt.

Um noch einmal auf meine Anfangsfrage zurück zu kommen: Was machen Sie heute und wie haben sie das alles überstanden.

In der Wartezeit bis zu meiner Verhandlung ein Jahr nach der Hausdurchsuchung war schon eine große Unsicherheit da. Auch hatte ich noch nie etwas mit dem Gericht zu tun und nun sollte ich mit 70 Jahren auf die Anklagebank. Außerdem fiel mein Verdienst mit den Sitzungen aus. Ich hatte keine Unterlagen mehr und außerdem wusste ich auch nicht was ich tun durfte und was nicht.

Ich war in dieser Zeit sehr dankbar für die Unterstützung und Anteilnahme meiner Kolleginnen und Kollegen für meinen Seelenzustand und durch meinen Berufsverbandes, der mir auch den Anwalt bezahlte, und den Rückhalt durch das Synergetik-Institut.
Ja was mache ich jetzt? Ich bin im Ruhestand. Ich gebe ab und zu meinen Kolleginnen und Kollergen Sitzungen, um nicht ganz aus der Übung zu kommen oder ich nehme Sitzungen, um eigene Hintergründe aufzulösen. Das darf ich wohl noch? Oder? Feind hört mit?

Ich habe auch keine Lust mehr mit 75 Jahren den Heilpraktiker zu machen und mich in das Gesundheitssystem einzuordnen.
Meine Klienten, die vor 5 Jahren zu mir kamen, haben auch nicht gewartet bis das Gericht entschieden hat, ob sie bei mir Sitzungen nehmen dürfen und ob ihre Probleme eventuell unter das Heilpraktikergesetz fallen.

Und jetzt meine Letzte Frage. Wie sind sie auf die Synergetik Therapie gekommen? Und vor allem, warum haben sie die Ausbildung gemacht.

Mein Mann hatte nach einer längeren Krebsbehandlung mit Rückschlägen panikartige Höhenangst entwickelt, die zu erheblichen Beeinträchtigungen seines und meines Lebens führte.
Er konnte über keine Brücke gehen bzw. mit dem Auto fahren. Es war nur möglich, wenn die Brücke breit genug war und er in der Mitte der Fahrbahn laufen oder fahren konnte. Er konnte keinen Balkon betreten, keine Rolltreppe fahren, an kein Geländer treten. Wanderungen waren nicht möglich, da jeder kleine Abhang ein unüberwindbares Hindernis war.
Nach 1 1/2 Jahren psychologischer Behandlung wurde er mit der Bemerkung entlassen, dass er mit der Restangst leben müsse. Diese Restangst war noch so erheblich, dass Brücken nach wie vor ein Problem waren, wenn auch jetzt in abgeschwächter Form. Fahren mitten auf der Fahrbahn war die einzige Möglichkeit über eine Brücke zu kommen.
Nachdem ich durch „Zufall“ einem Vortrag von Herrn Joschko über die Synergetik Therapie gehört hatte, schöpften mein Mann und ich Hoffnung, dass eine weitere Besserung seines Zustandes möglich sein könnte, wenn er den Hintergrund seiner Angst erkennen und auflösen könnte.
Er nahm eine Sitzung bei einem Synergetik Therapeuten und fuhr einen Tag danach zum ersten Mal über eine langgezogene Brücke auf seiner richtigen Fahrspur ohne überhaupt zu merken, dass er sich vollkommen normal verhielt.

Nach einigen weiteren Sitzungen hatte sich seine Höhenangst wieder auf den Zustand wie vor seiner Krebserkrankung zurückentwickelt. Nach diesem schnellen Erfolg war ich von der Synergetik Therapie überzeugt.
Ich war seit zwei Jahren arbeitslos und mit fast 60 Jahren hatte ich keine Change einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ich fühlte mich noch fit genug, um was Neues zu beginnen. So sah ich es als ein Wink des Schicksals, dass ich Herrn Bernd Joschko kennengelernt hatte und so meldete ich mich zur Ausbildung an.

Zunächst wollte ich nur etwas für mich selber tun. Während der Zeit der Arbeitslosigkeit hatte ich das erste Mal Zeit über mich und meine Lebensumstände nachzudenken. Ich fühlte mich unzufrieden und unterfordert, auch andere Lebensthemen kamen an die Oberfläche und ich wusste nicht, wie ich damit umgehen sollte.
Nach einen Jahr Grundausbildung und nachdem ich die Wirksamkeit der Therapie an mir selbst erfahren hatte, beschloss ich auch die Berufsausbildung zu machen. So hätte ich die Möglichkeit auch anderen Menschen bei der Bewältigung und Aufarbeitung ihrer Konflikte zu unterstützen und zur Seite zu stehen. Ich wollte diesen Menschen helfen ihr Leben wieder lebenswerter zu machen, wie ich es auch bei meinem Mann erlebt hatte.

So kam es auch! Klienten, die zu mir in meine Praxis kamen, waren meistens Menschen, die schon mehrere Behandlungen oder Therapien hinter sich hatten und nicht mit dem Erfolg zufrieden waren oder in Eigenverantwortung etwas zur Verbesserung ihres Zustandes selbst beitragen wollen.

Sie haben offensichtlich dies alles gut überstanden, was sie in ihren „hohen Alter“ erlebt haben.

Ja, das kann ich wohl sagen. Es war eine schwierige Zeit für mich aber ich bin dankbar für die Erkenntnisse, die ich dadurch gewonnen habe.
In der Ausbildung zum Synergetik Therapeuten habe ich meine Ängsten bearbeitet und meine Potenziale und Fähigkeiten erkannt. Die Arbeit mit meinen Klienten zeigte mir, dass hier meine eigentliche Berufung lag. Außerdem hat die Arbeit in meiner Innenwelt und die meiner Klienten das Staunen über unsere innewohnende Weisheit bestärkt und dadurch ist meine Spiritualität gewachsen. Ich kann im nach hinein nur sagen, ich gehe mit einem positiven Gefühl aus all dem hervor und bin meiner Führung dankbar.

Danke Frau Escher, dass sie bereit waren so offen mit mir über ihre Erfahrungen, die positiven sowie der negativen mit der Synergetik, mit mir zu sprechen.